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Ächtungen und Verbannungen

Mi 28. Aug 2013, 23:46

Volk von Nürnberg,

in einem abscheulichen Akt des Verbrechens wurde eine Händlergruppe, die für Nürnberg arbeitete, überfallen uns ausgeraubt. Unserer Staatsanwältin gelang es, sie rechtzeitig unter Anklage zu stellen und sie werden ihrer gerechten Strafe nicht entgehen.

Darüber hinaus ist es das Recht des Regenten einer Provinz im Deutschen Königreich, Personen zu verbannen und/oder für vogelfrei zu erklären. Von diesem Recht, niedergeschrieben im Gesetzbuch von Nürnberg:

§ 25 Verbannung, Ächtung

(1) Der Regent hat das Recht, Personen vom Boden der Burggrafschaft Nürnberg für längstens 90 Tage zu verbannen oder für vogelfrei zu erklären (ächten).
(2) Der Betroffene ist durch Brief und öffentliche Bekanntmachung über die Verbannung oder Ächtung zu informieren. Der Verbannte hat daraufhin drei Tage Zeit, die Burggrafschaft zu verlassen. Nach Ablauf dieses Ultimatums gilt er zusätzlich als vogelfrei. Weiterhin ist er gerichtlich wegen Verrat zu belangen.
(3) Vogelfreie dürfen von jedermann straffrei angegriffen, beraubt oder getötet werden. Auf Befehl des Regenten ist insbesondere der Nürnberger Armee und anderen offiziellen militärischen Gruppierungen erlaubt, zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Nürnberg, vogelfreie Personen anzugreifen ohne dass ein Anspruch auf Wiedergutmachung entsteht.


Von diesem Recht mache ich hiermit Gebrauch. Die Personen:
Molari,
Skutter,
Myriel und
Bella_catharina


werden zwar nicht aus Nürnberg verbannt, doch gelten sie ab sofort als vogelfrei und Feinde Nürnbergs. Jeder darf sie ungestraft überfallen, ausrauben, jagen oder erschlagen. Diese Feinde Nürnbergs geniessen ab sofort nicht mehr den Schutz unserer Gesetze. Da keine Verbannung ausgesprochen ist und sich diese Personen nicht in der Burggrafschaft Nürnberg befinden, ist die 3-Tagesfrist ohne Relevanz. Ihnen wurde bereits Zeit zur Rückgabe der Waren eingeräumt, die sie ungenutzt verstreichen liesen. Nürnberg lässt sich nicht weiter verspotten, sondern schlägt zurück.

In diesem Zusammenhang ergeht unsere Aufforderung an die Nachbarprovinzen, sich dieser Erklärung anzuschliessen und ebenfalls diese Räuber für vogelfrei zu erklären, sowie unseren Truppen die Jagd auf diese Verbrecher zu ermöglichen. Wer sich an Hab und Gut der Burggrafschaft vergreift, ist als Staatsfeind anzusehen, wer Bürger, die im Auftrag der Burggrafschaft unterwegs sind, angreift, greift Nürnberg an.

Nürnberg, den 27.08.1461

Bernd DesMerlinsSohn von Salem
Burggraf von Nürnberg
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Mi 28. Aug 2013, 23:46

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